Vergütung

Bei der Vergütung meiner Leistung orientiere ich mich an dem gültigen Stundensatz entsprechend des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes JVEG §5 und 9 sowie an der Kommunikationshilfeverordnung KHV §3 und 5. Diese Gesetze definieren und regeln die Vergütung von Dolmetschenden und anderen Kommunikationshilfen. Die Vergütung einer Kommunikationsassistenz liegt dabei bei 75% der eines Dolmetschenden. Zusätzlich fallen ggf. Kosten für die Kilometerpauschale an.

Die Kosten können je nach Aufgabe auf Antrag vom Amt übernommen oder privat zum Beispiel durch das persönliche Budget übernommen werden.

Kontaktieren Sie mich bitte zu weiteren Fragen oder Kostenvoranschlägen.